Anhänger: Voraussetzungen für eine Tempo-100-Zulassung

Mit seinem Pkw einen Anhänger zu ziehen, bedeutet in Deutschland automatisch eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h außerorts einzuhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch erlaubt, mit dem Anhänger auf 100 km/h zu beschleunigen. Welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen und was hinsichtlich des Anhängers zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen von Fahrzeug und Anhänger für Tempo 100

Anhänger sind eine beliebte und praktische Möglichkeit, um Grünschnitt, Baumaterial oder Möbel zu transportieren. Doch in manchen Situationen kann es erforderlich oder wünschenswert sein, schneller als die üblicherweise erlaubten 80 km/h zu fahren. So kann die Genehmigung für die maximale Geschwindigkeit von 100 km/h nicht nur für Pkw, sondern auch für Wohnmobile, sogenannte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von 3,5 t, beantragt werden. Die Fahrt in den Urlaub mit dem Wohnmobil und angekoppeltem Anhänger muss also nicht zwingend auf 80 km/h begrenzt sein.

Um die Freigabe für Tempo 100 zu bekommen, müssen Fahrzeug und Anhänger wie folgt ausgestattet sein:

  • Der Anhänger muss für 100 km/h ausgelegt sein
  • Die Reifen des Anhängers müssen für eine maximale Geschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt sein
  • Der Geschwindigkeitsindex muss mindestens L (= 120 km/h) betragen. Ein höherer Index (fortlaufend in alphabetischer Reihenfolge) ist ebenfalls zulässig
  • Die Anhänger-Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
  • Am Heck des Anhängers muss ein Tempo-100-Aufkleber angebracht sein
  • Das Zugfahrzeug muss ABS besitzen

Wird eine dieser Vorgaben nicht erfüllt, kann es im Rahmen einer Verkehrskontrolle zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder, je nach Schwere des Verstoßes, sogar zu einem Fahrverbot kommen. Auf anhaengershop.de finden Sie u.a. die passenden Reifen, um Ihren Anhänger für die Tempo-100-Zulassung nachzurüsten.

Fahrzeugpapiere aktualisieren

Ist Ihr Anhänger bereits für 100 km/h ausgelegt, genügt in der Regel ein Gang zur Zulassungsstelle. Diese vermerkt die höhere Geschwindigkeit in Ihren Fahrzeugpapieren und händigt den besagten Aufkleber aus. Die Kosten belaufen sich hierfür auf etwa 20 Euro. Haben Sie Ihren Anhänger entsprechend der Vorgaben nachgerüstet, ist vor der Zulassungsstelle ein Termin beim TÜV erforderlich, um den Anhänger abnehmen zu lassen.

Masseverhältnis zwischen Fahrzeug und Anhänger

Entscheidendes Kriterium beim Ziehen eines Anhängers ist immer auch dessen zulässige Gesamtmasse. Diese orientiert sich am Leergewicht des Fahrzeuges. Zur Ermittlung des maximal zulässigen Gewichts wird das Leergewicht mit einem vorgegebenen Faktor x multipliziert. Diese Faktoren sind dabei relevant:

  • Leergewicht x 0,3: für gebremste und ungebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • Leergewicht x 1,1: für gebremste Anhänger mit hydraulischem Stoßdämpfer
  • Leergewicht x 1,2: für gebremste Anhänger mit hydraulischem Stoßdämpfer und mit zusätzlichem Stabilisierungseinrichtung der Kupplung oder einem fahrdynamischen Stabilitätssystem des Zugfahrzeugs