Führerschein-Neuregelung für Elektrotransporter

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Elektro-Kleintransporter hatten bis vor Kurzem noch einen großen Minuspunkt. Wegen ihres Gewichtes war zum Fahren ein Führerschein über der Klasse B notwendig. Denn üblicherweise dürfen Autofahrer mit Führerscheinklasse B nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. Das hat das Bundesverkehrsministerium nun geändert.

Zum Jahresanfang erließ man in Berlin eine Neuregelung speziell für Elektro-Kleintransporter. Mit einem Führerschein der Klasse B dürfen zukünftig elektronisch betriebene Kleintransporter mit einem Gewicht bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Das Gewicht der Batterie wird dabei nicht mitberechnet. Somit ist zum Fahren dieser Transporter nun kein LKW-Führerschein mehr notwendig. Die Neuregelung ist seit dem Jahreswechsel in Kraft getreten.

Bislang gilt dieses Gesetz leider nur für Fahrten im Inland. Jedoch ist zu erwarten, dass sich auch andere Länder zukünftig für einen entsprechenden Paragrafen im Gesetztestext entscheiden werden. Fahrer müssen zudem eine Unterweisung bekommen, die im Führerschein eingetragen werden muss.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zielt mit dieser Regelung darauf ab Kaufanreize für Elektro-Kleintransporter zu schaffen. Diese sind dadurch insbesondere für Handwerksbetriebe oder Logistikunternehmen attraktiv. „Mit der Ausnahme-Verordnung für Elektrofahrzeuge haben wir einen zusätzlichen Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlicheren Elektro-Kleintransporters geschaffen. Künftig führt nicht mehr alleine das Gewicht der Batterie dazu, dass eine Lkw-Fahrerlaubnis erworben werden muss,“ so Dobrindt.

Die Deutsche Post hat erst kürzlich angekündigt, dass ein Umstieg auf Elektrotransporter geplant sei. In Bonn sind deshalb schon erste Zustellfahrzeuge mit elektronischem Antrieb auf den Straßen unterwegs und liefern Pakete aus. Durch die Neuregelung wird das Thema noch einmal auf dem Schreibtisch vieler Verantwortlicher landen. Für die Autoindustrie bedeutet das zukünftig möglicherweise neue Absatzchancen.

Quelle: eurotransport.de | Foto: Deutsche Post

Über Nicolas Sender (167 Artikel)
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